GB aktuell: Aktuelles zum Jahreswechsel
Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Jahreswechsel
Kindergeld/Kinderfreibetrag: Wegfall der Einkunftsgrenze
Für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder freiwilligem Dienst erhalten die Eltern Kindergeld oder steuerliche Freibeträge bis die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen. Bisher hatten die Eltern von volljährigen Kindern nur Anspruch auf Kindergeld, wenn die Kinder keine Einkünfte und Bezüge von mehr als 8.004 € im Jahr hatten. Ab 2012 entfällt diese Voraussetzung für den Kindergeldbezug.
Viele weiter Themen zum Jahreswechsel gibt es im neuen GB aktuell. Mehr lesen (pdf-Datei).

