20.Januar 2012
GB medical business partner
Ab 2012 Umsatzsteuer auf physiotherapeutische Anschlußbehandlungen !
Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung im Nachgang an eine ärztliche Diagnose sind nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Heilbehandlungen ( nur Maßnahmen die medizinisch-therapeutische Ziele verfolgen ! Keine Prävention ! ) im Bereich der Humanmedizin, die in Ausübung der Tätigkeit als Physiotherapeut oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit (z.B. Ergotherapeut oder Logopäde) ausgeführt werden, sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.

