STEURO: Keine Werbungskosten
Trostpflaster bei den Sonderausgaben
Kosten für Erststudium oder -ausbildung wurden von den Finanzämtern stets stiefmütterlich behandelt. Wenn es überhaupt eine Steuererleichterung gab, dann lediglich als Sonderausgabenabzug in Höhe von 4000 Euro pro Jahr. Mitte des Jahres 2011 hatte jedoch der Bundesfinanzhof aus heiterem Himmel anders argumentiert. Nun heißt es, dass die kompletten Kosten eines Erststudiums oder einer entsprechenden Ausbildung in unbegrenzter Höhe als vorweg genommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden konnten.
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