STEURO: Kein Glück vor dem Bundesfinanzhof

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

 

Das Leben verläuft nicht immer nach Plan. Das ist dem Gesetzgeber durchaus klar, weshalb bestimmte unvorhergesehene Ereignisse steuerlich berücksichtigt werden können. Natürlich gibt es aber auch zu solchen außergewöhnlichen Belastungen ganz genaue gesetzliche Bestimmungen – und darüber immer wieder Streit vor Gericht. Der geht leider nicht immer zugunsten der Steuerzahler aus. Wir nennen drei aktuelle Beispiele.

 

Den ganzen Artikel und noch viele weitere lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres "Mandanten-Beraters".

 

Download
Steuro 5/2017
steuro_0517_gb_steuerberater.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.5 MB