STEURO: Baukindergeld kommt rückwirkend

Staat will Eigentumsbildung und Mietwohnungsbau fördern.

 

Die vielerorts stark gestiegenen Preise für Wohneigentum erschweren gerade Familien oft den Weg in die eigenen vier Wände. Abhilfe schaffen soll nun das Baukindergeld. Nach längerem Hin und Her hat sich die große Koalition schließlich auf einen Kompromiss hierzu verständigen können. Ganz wesentlich: Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten.

 

Den ganzen Artikel und noch viele weitere lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres "Mandanten-Beraters".

 

Download
Steuro 4/2018
steuro_0418_gb_steuerberater.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB