Bundesregierung regelt Krankenversicherungsbeiträge neu
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen ab dem 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen werden. Geregelt wird das im Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG). Mit dem Gesetz sollen außerdem Selbstständige mit geringem Einkommen erheblich entlastet werden.
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