STEURO: Was die Zinsentscheidung bedeutet

Der aktuelle Zinssatz des Finanzamts ist verfassungswidrig

 

Satte 6% Zinsen auf Steuernachforderungen und -erstattungen – ein äußerst lukratives Geschäft, zumindest für den Empfänger der Zahlung. Allerdings ist dieser im Jahr 1961 festgelegte Zinssatz inzwischen derart realitätsfern (Stichwort Negativzinsen), dass er verfassungswidrig ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt klargestellt hat (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021, Az. 1 BvR 2237/14, Az. 1 BvR 2422/17). Das gelte zumindest für Verzinsungszeiträume ab 2014. Doch welche Konsequenzen hat diese medial viel beachtete Entscheidung überhaupt?

 

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Steuro 5/2021
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