Neufassung der Kleinunternehmerregelung
Zu Beginn des Jahres trat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 eine Neufassung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung (gemäß §19 UStG) in Kraft. Umsätze von inländischen Unternehmern sind zukünftig steuerfrei, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro (bisher: 22.000 Euro) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro (bisher: voraussichtlich 50.000 Euro) nicht überschreitet. Wichtig: Bei den neuen Beiträgen handelt es sich um Netto-Grenzen.
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