Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsauffassung zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Immobilien umfassend aktualisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Investitionen rund um den Erwerb sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind oder nur über die Abschreibung berücksichtigt werden können. Gerade bei größeren Sanierungen sind die Liquiditäts- und Steuereffekte erheblich.
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