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STEURO: BFH stärkt Gutachterausschüsse

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung

 

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, muss sich auch mit deren steuerlicher Bewertung befassen. In der Praxis kommt gerade bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern meist das Vergleichswertverfahren zur Anwendung (nach § 182 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes - BewG). Dabei stützt sich die Finanzverwaltung auf Vergleichspreise, die von den Gutachterausschüssen ermittelt werden. Der auf diese Weise festgestellte Grundbesitzwert beeinflusst unmittelbar die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs stärkt nun die Bedeutung der Gutachterausschüsse und setzt zugleich enge Grenzen für eine gerichtliche Überprüfung der Vergleichspreise (BFH, Urteil vom 11. März 2026 , Az. II R/23).

 

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Steuro 04/2026
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