Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, muss sich auch mit deren steuerlicher Bewertung befassen. In der Praxis kommt gerade bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern meist das Vergleichswertverfahren zur Anwendung (nach § 182 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes - BewG). Dabei stützt sich die Finanzverwaltung auf Vergleichspreise, die von den Gutachterausschüssen ermittelt werden. Der auf diese Weise festgestellte Grundbesitzwert beeinflusst unmittelbar die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs stärkt nun die Bedeutung der Gutachterausschüsse und setzt zugleich enge Grenzen für eine gerichtliche Überprüfung der Vergleichspreise (BFH, Urteil vom 11. März 2026 , Az. II R/23).
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